Langsam kommt etwas mehr Durchblick in die rechtliche Lage zum Betrieb Unbemannter Luftfahrzeuge (UAV), auch Drohnen genannt. Nach zahlreichen Gesetzesänderungen (EU Durchführungsverordnung vom Dezember 2020, Änderung der Luftverkehrsordnung vom Juni 2021 und Anpassung der länderspezifischen Regelungen) gibt es wieder Planungssicherheit für Luftaufnahmen. Insgesamt stellen die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für Drohnenflüge eine Verschärfung dar. Für Hobby-Pilot*innen gibt es fast keine Möglichkeiten mehr, im urbanen Raum zu fliegen. Für gewerbliche Nutzer*innen von Drohnen entstehen aber neue Möglichkeiten und Erleichterungen bei der Planung der Vorhaben – genau das war auch das Ziel der Reformen. „Luftaufnahmen mit Drohne in Mannheim – Neue Regeln, neue Möglichkeiten“ weiterlesen
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